Begründung: Der Kläger ist angelernter Baggerfahrer, er war vom 12. 4. 2005 bis 25. 11. 2005 bei der Beklagten, einer Arbeitskräfteüberlasserin, zum Zwecke der Verleihung als Baggerfahrer beschäftigt. Im Revisionsverfahren ist nur noch strittig, ob dem Kläger für die Dauer seines Einsatzes bei einem Bauunternehmer als Beschäftiger der sogenannte „Referenzlohn" nach Abschnitt IX Z 3 Arbeitskräfteüberlassungs-KollV in Höhe von 110 % des kollektivvertragliche... mehr lesen...