Begründung: Der Antragsteller begehrte wie im
Spruch: ersichtlich und führte im Wesentlichen aus, die Bestimmungen über den Bereitschaftsdienst und dessen Entlohnung im Kollektivvertrag für pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs, die zum Teil auf das Jahr 1972 zurückgingen, seien unschlüssig und inkongruent. Es werde für Bereitschaftsdienste während der Nacht, nicht jedoch für Bereitschaftsdienste am Tag, eine geringere Entlohnung (1... mehr lesen...
Norm: AZG §19a
Rechtssatz: Wesentliches Kriterium der Arbeitsbereitschaft ist deren regelmäßiges, auf Grund Diensteinteilung vorhersehbares Anfallen sowie der mit etwa einem Drittel der Arbeitszeit anzunehmende erhebliche Umfang. Die Beurteilung des Vorliegens von Arbeitsbereitschaft in Apotheken hat unter gemeinsamer Betrachtung von Tag- und Nachtdienst über den Normalarbeitstag im Sinn der allgemeinen Bestimmung des § 5 AZG hinaus innerhalb d... mehr lesen...