IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geboren am **.**.****, Adresse 1, Z, vom 29.06.2018, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft T vom 14.06.2018, Zl ****, betreffend eine Übertretung des Arbeitszeitgesetzes, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als der Tatvorwurf wie folgt zu lauten hat: „AA, geb am **.**.****, hat als... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.07.2018 Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein;
Norm: AZG §17a Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: In § 17a Abs 3 Z 2 lit a AZG ist bestimmt, dass das Herunterladen, Übertragen und Sichern der Daten von der Fahrerkarte eines Lenkers spätestens alle 28 Tage zu erfolgen hat. Diese Bestimmung ist jedoch unter Bedachtnahme auf § 17a Abs 4 AZG zu lesen, wo bestimmt ist, dass ... mehr lesen...