IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch seinen Richter HR Dr. Pichler über die Beschwerde des A, geb. ***, vertreten durch die B Rechtsanwälte GmbH in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 07.07.2021 zu Zl. ***, betreffend vier konkret angelasteter Übertretungen nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG), nach Durchführung der dezidiert beantragten öffentlichen mündlichen Verhandlungen vom 08.10.2021, 03.12.2021 ... mehr lesen...