Am 26. Juni 2000 beauftragte die belangte Behörde ein Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen, eine Überprüfung gemäß § 33 des Abfallwirtschaftsgesetzes 1990 (AWG 1990) betreffend die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung 1996 sowie betreffend die Einhaltung der allgemeinen Aufzeichnungspflichten nach § 3 der Abfallnachweisverordnung im Betrieb der "F & F KG" für das Kalenderjahr 1999 durchzuführen. Die Überprüfung erfolgte am 6. Oktober 2000. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Was unter den im § 75 Abs. 3 AWG 2002 genannten "durch dieses Bundesgesetz verpflichteten Personen" gemeint ist, wird aus der Systematik und dem Zweck des § 75 legcit deutlich. Von Kostenvorschreibungen für die Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen aus der VerpackV 1996 nach § 75 Abs 3 AWG 2002 sind als die "durch dieses Bundesgesetz verpflichteten Personen" der Hersteller, Importeur, Abpacker oder Vertreiber von Verpackungen erfasst. Dies kann sowohl eine natürliche a... mehr lesen...