Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A (kurz: BH) vom 23. Februar 2004 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 73 Abs. 1 und 7 AWG 2002 aufgetragen, in spätestens zwei Wochen ab Zustellung dieses Bescheides die auf Grundstück Nr. 2882/1, KG T., gelagerten Abfälle nachweislich und ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Abfälle: - ölverunreinigte Kfz-Kleinteile, die nicht witterungsgeschützt in zwei Gitterboxen gelagert werden, - nicht abgedeckte Müllcon... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §66 Abs4;AWG 2002 §73 Abs1;AWG 2002 §73 Abs7;AWG 2002 §79 Abs2 Z21;VStG §24;VStG §44a Z1;VVG §10 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Unzulässig wird die Bestrafung einer bestimmten Person dann, wenn sich der Sachverhalt gegenüber jenem, der der Erlassung des Titelbescheides zugrunde lag, vor dem dieser Person zur Last gelegten Tatzeitraum wesentlich geändert ... mehr lesen...