IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Richter MMag. Horrer über die Beschwerde des Herrn A gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 2. April 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) zu Recht: 1. Der Beschwerde gegen den Spruchpunkt 1. des angefochtenen Straferkenntnisses wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG Folge gegeben und diese... mehr lesen...