Entscheidungen zu § 62 Abs. 2b AWG 2002

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TE UVS Steiermark 2007/04/04 463.1-1/2007

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 1. März 2007, GZ: FA 13A-38.10 39-07/361, wurde die Fa. Z Umweltservice GmbH, P, verpflichtet, insgesamt 5 Maßnahmen und Aufträge zu erfüllen. Gestützt wurden die Maßnahmen auf § 26 Abs 2a (Maßnahme 1.) bzw. § 62 Abs. 2b AWG 2002 (Maßnahmen 2. - 4.). Auftrag 5. beinhaltet lediglich die Nachweispflicht für die Umsetzung der Maßnahmen 2. und 3. Dagegen richtet sich die rechtzeitige Berufung der Firma Z Umweltservice GmbH, in welcher sie i... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 04.04.2007

RS UVS Steiermark 2007/04/04 463.1-1/2007

Rechtssatz: Wird durch den Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage die Gesundheit, das Leben oder das Eigentum eines Dritten gefährdet, hat die Behörde die erforderlichen Maßnahmen nach § 62 Abs 2b AWG ohne vorausgehendes Verfahren bescheidmäßig zu verfügen. Im konkreten Fall war vom Lager der so genannten "Zöpfe", das sind Abfälle, die bei der Altpapieraufbereitung anfallen, ein Brand ausgegangen, wobei es bei der Brandbekämpfung zu gesundheitsschädlichen Emissionen kam. Da auch das von der... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 04.04.2007

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