1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck (BH) vom 22. November 2006 wurde der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für die Erweiterung der Bauhofbetriebsanlage samt Reststoffaufbereitung von Bauschutt mit einem Prallbrecher erteilt. Als Betriebszeiten des Prallbrechers wurden zweimal jährlich maximal zwei Tage durchgehend, Montag bis Freitag täglich von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr, in den Monaten Oktober bis April zugrunde gelegt. 2 Zur in weiter... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §37;AWG 2002 §38 Abs1;AWG 2002 §38 Abs1a;AWG 2002 §38 Abs3;AWG 2002 §52;B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach der klaren Rechtslage infolge des eindeutigen Wortlautes des § 38 AWG 2002 beziehen sich die Konzentrations- und Zuständigkeitsb... mehr lesen...