Beachte VwSen-103650 v. 11.4.1996; VwSen-310055 v. 26.1.1996; VwSen-310057 v. 7.2.1996; Rechtssatz: Das aufgehobene Straferkenntnis vom 9.12.1994 lastete die Tat mit einem das Bestimmtheitsgebot des § 44a Z1 VStG (in dem von der Judikatur des VwGH entwickelten Verständnis) verletzenden Alternativvorwurf an ("nicht so gelagert bzw. behandelt"). Auch die das zugrundeliegende Strafverfahren als erste Verfolgungshandlung einleitende Aufforderung zur Rechtfertigung vom 19.10.1994 enthielt... mehr lesen...
Beachte S.a. VwSen-310055/4/Ga/La v. 26.1.1996; VwSen-220311/26/Gu/Atz v. 12.12.1995; VwSen-260152/5/Wei/Bk v. 7.9.1995 Rechtssatz: Die Strafhöhe begründend hält die belangte Behörde zutreffend fest, daß die Höchststrafe bei Übertretungen des § 17 Abs.1 AWG 500.000 S beträgt und die über die Beschuldigte verhängte Geldstrafe von 50.000 S in diesem Fall die gesetzliche Mindeststrafe darstellt. Für die Bemessung der Geldstrafe seien die geschätzten und der Beschuldigten vorgehaltenen p... mehr lesen...
Rechtssatz: Die - wenn auch von behördlicher Seite zu verschiedenen Zeitpunkten realisierte - Nichtbefolgung eines Behandlungsauftrages stellt kein fortgesetztes Delikt, sondern ein Unterlassungsdelikt mit der Wirkung eines Dauerdeliktes dar, weil die Tathandlung nicht bloß in der Nichtvornahme des gebotenen Tuns, sondern fortdauernd in der Aufrechterhaltung der unterlassenen Erfolgsabwendung besteht. Die Nichtbefolgung zweier Behandlungsaufträge ist daher gemäß § 22 VStG nebeneinander zu ... mehr lesen...