Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft K vom 27. Jänner 2000 wurde der beschwerdeführenden Partei die gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Restmüllsplittinganlage auf Grundstück Nr. 513/2, GB 83008 K erteilt. Die belangte Behörde vertrat die Auffassung, bei dieser Restmüllsplittinganlage handle es sich um eine öffentliche Behandlungsanlage im Sinne des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990 (TAWG) und forderte die beschwerdeführende P... mehr lesen...