IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Fally als Einzelrichterin über die Beschwerde des A in ***, ***, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten vom 16. August 2021, Zl. ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 – AWG 2002 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und der angefochtene ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.02.2022 Norm: AWG 2002 §21AWG 2002 §79
Rechtssatz: Bei der Vorschrift des § 8 Abs 3 AbfallbilanzV handelt es sich nicht um eine bloße Formvorschrift im Sinn des § 25a Abs 3 Z 2 AWG (vgl VwGH Ro 2015/07/0025). Schlagworte Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verwaltungsstrafe; Abfallsammler; Jahresabfallbilanzmeldung; European Case... mehr lesen...