IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A Gesellschaft m.b.H., vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 24. April 2017, Zl. ***, betreffend Feststellung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.10.2018 Norm: AWG 2002 §2 Abs1AWG 2002 §2 Abs3aAWG 2002 §2 Abs7 Z4DeponieV 2008 §34 Abs2
Rechtssatz: Die Vermengung von Abfall mit Nichtabfall führt dann zur Abfalleigenschaft des Gesamtgemenges, wenn eine Separierung der vermengten Stoffe nicht mehr möglich ist. Die Lagerung verschiedener Fremdmaterialien ohne technische Barrieren und nachvollziehbare Aufzeichnungen über ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 02.10.2018 Norm: AWG 2002 §2 Abs1AWG 2002 §2 Abs3aAWG 2002 §2 Abs7 Z4DeponieV 2008 §34 Abs2
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Sache als Abfall zu beurteilen, wenn bei irgendeinem Voreigentümer oder Vorinhaber die Entledigungsabsicht bestanden hat (vgl VwGH 2010/07/0110 mwN). Schlagworte Umweltrecht; A... mehr lesen...