IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Richter MMag. Horrer über die Beschwerde des Herrn A gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 5. August 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG als unbegründet ab... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.11.2021 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z4 litcAWG 2002 §15 Abs3AWG 2002 §16 Abs1 Z2AWG 2002 §79 Abs1 Z1VStG 1991 §29a
Rechtssatz: Bei Delikten von juristischen Personen kommt es beim Ort der Begehung vielfach auf den Sitz der Unternehmensleitung an, wobei jedoch auf das betreffende Tatbild Bedacht zu nehmen ist. […] Liegen als Tathandlungen die rechtswidrige Ablagerung von gefährl... mehr lesen...