Beachte VwSen-210153 v. 11.4.1995 Rechtssatz: Es steht grundsätzlich fest, daß jeder Abfallerzeuger (ausgenommen private Haushalte und vergleichbare Einrichtungen udgl - § 1 Abs.2 Abfallnachweisverordnung, BGBl. Nr. 65/1991), so auch die B. Warenhandels AG, derartige Aufzeichnungen zu führen und sie auf Verlangen der Behörde vorzulegen hat. Das "Verlangen" der Behörde manifestierte sich im vorliegenden Fall im Schreiben des Magistrates L, Baurechtsamt, als Bezirksverwaltungsbehörde, ... mehr lesen...