IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der Frau A, vertreten durch B Rechtsanwälte e.U., ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 22. August 2019, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsger... mehr lesen...