Entscheidungsgründe: Die hier beklagte Republik Österreich übernimmt iS des § 1 Ausfuhrförderungsgesetz 1981 BGBl 215 (im folgenden AusfFG) Haftungen ua für die ordnungsgemäße Erfüllung von Rechtsgeschäften durch ausländische Vertragspartner, die direkt oder indirekt der Verbesserung der Leistungsbilanz dienen. Als ihre Bevollmächtigte wird nach § 5 AusfFG die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft tätig. Die hier beklagte Republik Österreich übernimmt iS des Paragrap... mehr lesen...