Begründung: Im vorliegenden Verfahren wegen Pflegegeld wurde über gerichtlichen Auftrag vom Sachverständigen Dr.Michael Hoberstorfer am 15.12.2006 ein nervenärztliches Gutachten erstattet und dazu eine Gebührennote über EUR 427,58 gelegt. Die Parteien haben gegen die Bestimmung der Gebühren in der angesprochenen Höhe keinen Einwand erhoben. Mit dem angefochtenen Beschluss vom 13.3.2007 wurden die Gebühren einerseits antragsgemäß bestimmt und darüber hinaus der Rechnungsführer angew... mehr lesen...
Norm: ASGG §66ASGG §93BPGG §22Poststrukturgesetz §17GEG §2 Abs2
Rechtssatz: Entscheidungsträger gemäß § 66 ASGG (Versicherungsträger im weiteren Sinn, hier Personalamt der Österreichischen Post AG) können zum Ersatz der Verfahrenskosten an den Bund verpflichtet werden. Entscheidungstexte 8 Rs 51/07i Entscheidungstext OLG Wien 25.04.2007 8 Rs 51/07i ... mehr lesen...