Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt vom 5. 3. 2002 wurde der Antrag des Klägers auf Weitergewährung der mit 31. 10. 2001 befristeten Invaliditätspension abgelehnt. Der dagegen vom Kläger erhobenen Klage gab das Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht mit rechtskräftigem Urteil vom 11. 9. 2003, GZ 48 Cgs 55/02b-18, dahin statt, dass es das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger die Invaliditätspension auch ü... mehr lesen...
Norm: ASGG §89ASGG §91 Abs2ASGG §91 Abs3ASGG §91 Abs4ASGG §91 Abs5
Rechtssatz: Der Kläger, dem vom Gericht eine zu hohe vorläufige Zahlung gemäß § 89 Abs 2 ASGG zugesprochen wurde, ist gemäß § 89 Abs 2 letzter Satz ASGG iVm § 91 Abs 2 bis Abs 5 ASGG nur im Falle des Erschleichens dieser Leistung zur Rückzahlung des Überbezuges verpflichtet (teilweises Abgehen von der
Begründung: in 10 ObS 69/99s = SSV-NF 13/39). Entscheidungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur die vom Erstgericht verneinte, vom Berufungsgericht jedoch bejahte Frage, ob die Beklagte berechtigt ist, den von ihr an die Klägerin auf Grund einer - nicht rechtskräftigen und in der Folge vom Obersten Gerichtshof abgeänderten, ausdrücklich zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtenden und das Mehrbegehren auf endgültige Zahlung der Ausgleichszulage (vorläufig) abwei... mehr lesen...
Norm: ASVG §103ASGG §89 Abs1ASGG §91 Abs2ASGG §91 Abs3ASGG §91 Abs4ASGG §91 Abs5
Rechtssatz: Wurde der beklagte Versicherungsträger von den Vorinstanzen zur Leistung eines Vorschusses verpflichtet und ihm in diesem Rahmen vom Berufungsgericht die Leistung einer vorläufigen Zahlung auferlegt, so stehen die Bestimmungen des § 89 Abs 1 letzter Satz iVm § 91 Abs 2 bis 5 ASGG der Rückersatzpflicht des Klägers nicht entgegen, wenn sich später ergibt,... mehr lesen...