Begründung: Die beklagte Partei ist Versicherungsträger ihres Versicherungsnehmers Gerhard M*****, welcher der Vater seines minderjährigen Sohnes Christian M*****, geboren am 13.10.1983, ist. Dieser Minderjährige weist seit Kindheit eine kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen auf. Es handelt sich hiebei um einen Krankheitszustand im Sinne einer Entwicklungsstörung und entspricht diese aufgrund ihrer Ausprägung gemäß der internationalen Klassifikation einer ps... mehr lesen...
Norm: ASGG §82 Abs2
Rechtssatz: Ein Antrag des Versicherten auf vorläufige Leistung ist im § 89 Abs 2 ASGG nicht vorgesehen; die vorläufige Zahlung ist vielmehr von Amts wegen aufzuerlegen. Entscheidungstexte 10 ObS 237/94 Entscheidungstext OGH 04.10.1994 10 ObS 237/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:R... mehr lesen...
Norm: ASGG §82 Abs2
Rechtssatz: Das Begehren, eine Pension im gesetzlichen Ausmaß zu zahlen, ist unzweifelhaft auf eine Geldleistung gerichtet, deren Höhe vom Kläger nicht beziffert werden muß. Entscheidungstexte 10 ObS 237/94 Entscheidungstext OGH 04.10.1994 10 ObS 237/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...