Entscheidungsgründe: Der am 27.5.1988 geborene und damit derzeit im 9. Lebensjahr stehende sowie im Haushalt seiner Eltern lebende mj. Kläger leidet an einer frühkindlichen Schädigung des Zentralnervensystems mit spastischer Tetraparese als Folgezustand einer perinatalen Hirnschädigung. Folge davon sind eine ausgeprägte Muskelhypotonie, eine Ataxie, sowie spastische Zeichen, nämlich eine durch Spastizität bedingte Sprechstörung und auch spastische Zeichen an der unteren Extremit... mehr lesen...