Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter o. Univ.-Prof. DI Hans Lechner und Mag. Johann Ellersdorfer als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Wolfgang B*****, vertreten durch Dr. Helmut Hoberger, Rechtsanwalt in Perchtoldsdorf, wider die beklagte Partei IEF-Servic... mehr lesen...
Norm: ASGG §8 Abs2ASGG §37
Rechtssatz: Das ASGG fordert vom Kläger nicht, eine bestimmte Gerichtsbesetzung bereits in der Klage zu verlangen. Die Frage in welcher Gerichtsbesetzung das angerufene Gericht tätig zu werden hat, hat dieses von sich aus zu prüfen. Auch wenn nur einer der Beklagten die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit erhebt, steht es dem Kläger vor Einlassung in die Streitverhandlung frei, sich dieser Bemängelung zu unterwerfe... mehr lesen...
Norm: ASGG §8 Abs2
Rechtssatz: Bei einem Vorstandsmitglied fehlt es in der Regel an einer Arbeitnehmerähnlichkeit, sodaß kein Anspruch zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer vorliegt. Entscheidungstexte 9 ObA 2003/96s Entscheidungstext OGH 24.04.1996 9 ObA 2003/96s Veröff: SZ 69/103 8 ObS 16/08y Entscheidungstext OGH 13.... mehr lesen...