Norm
ASGG §8 Abs2Rechtssatz
Bei einem Vorstandsmitglied fehlt es in der Regel an einer Arbeitnehmerähnlichkeit, sodaß kein Anspruch zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101815Zuletzt aktualisiert am
24.01.2009