Entscheidungen zu § 8 ASGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2001/2/20 10ObS14/01h, 10ObS63/13g, 10ObS16/18b

Norm: ASGG §8
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des Zusammenhangs gilt nicht für Sozialrechtssachen. Entscheidungstexte 10 ObS 14/01h Entscheidungstext OGH 20.02.2001 10 ObS 14/01h 10 ObS 63/13g Entscheidungstext OGH 23.07.2013 10 ObS 63/13g Beisatz: Daran vermögen auch prozessökonomische Erwägungen nichts zu ändern. (T1) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.2001

RS OGH 1995/10/12 8ObA246/95, 9ObA53/15g

Norm: ASGG §8
Rechtssatz: Ein tatsächlicher Zusammenhang liegt auch schon dann vor, wenn die den beiden Ansprüchen zugrundeliegenden rechtserzeugenden Sachverhalte nicht zur Gänze, sondern nur teilweise deckungsgleich sind. Hier: Zwischen dem Anspruch auf Anfechtung des Verzichtes auf Pensionsleistungen einerseits und der Übertragung von Geschäftsteilen andererseits besteht ein tatsächlicher Zusammenhang, da die am selben Tag abgegebenen Willen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1995

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