Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 24.9.1996 wurde anstelle der dem Kläger für die Folgen des Arbeitsunfalles vom 7.11.1994 bisher gewährten vorläufigen Versehrtentente von 40 vh der Vollrente ab 1.11.1996 eine Dauerrente von 30 vH der Vollrente festgestellt und mit monatlich S 3.050,--, erhöht gemäß PensionsanpassungsG, ausgemessen. Gegen diesen Bescheid richtete sich die Klage mit dem Begehren auf Gewährung einer Dauerrente von 40 vH der Vollrente ab ... mehr lesen...