Norm: ASGG §77 Abs3ZPO §48ZPO §54 Abs1
Rechtssatz: Auch der Kostenersatzanspruch des Versicherungsträgers nach § 77 Abs 3 ASGG setzt eine ordnungsgemäße Verzeichnung der begehrten Kosten voraus. Entscheidungstexte 6 Rs 48/21g Entscheidungstext OLG Graz 16.09.2021 6 Rs 48/21g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2021... mehr lesen...
Norm: ASGG §77 Abs3ZPO §54 Abs1ZPO §48
Rechtssatz: Das Nichterscheinen zu mehreren Untersuchungsterminen beim Sachverständigen trotz entsprechender und wiederholter Belehrungen ohne Entschuldigung verwirklicht den Tatbestand des § 77 Abs 3 ASGG. ln diesem Fall kann dem Kläger grundsätzlich der Ersatz der Kosten jener versäumten Termine, die er trotz Belehrung nicht wahrgenommen hat, nach Billigkeit auferlegt werden. Jede Kostenentscheidung, die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Vater der am 29. 6. 2000 geborenen Elisabeth. Die Gattin des Klägers bezog bis 22. 1. 2001 Karenzgeld. Im Anschluss daran bezog der Kläger bis 22. 1. 2002 Karenzgeld. Seit 1. 3. 2002 steht der Kläger in einem Dienstverhältnis, aus dem er einen Monatslohn von 585 EUR erzielt. Der Kläger vereinbarte am 4. 3. 2002 mit seinem Dienstgeber Karenzurlaub vom 22. 1. 2002 bis 29. 6. 2002. Mit Bescheid vom 2. 4. 2002 widerrief die beklagte Partei die Zuerke... mehr lesen...
Norm: ASGG §77 Abs3
Rechtssatz: Liegt keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu den vom Versicherten geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen präjudizielle Bestimmungen vor, ist ein vom Versicherungsträger nach § 77 Abs 3 ASGG begehrter Kostenzuspruch unbegründet, weil der Versicherte weder durch Mutwillen noch durch Verschleppung die Kosten der Revisionsbeantwortung verursachte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...