Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Angst und Dr. Bauer als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Elmar Peterlunger (Arbeitgeber) und Walter Darmstädter (Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Radosav D*****, vertreten durch Dr. Kurt Martschitz, Rechtsanwalt in Dorn... mehr lesen...
Norm: ASGG §75 Abs2
Rechtssatz: Erklären beide Parteien in der mündlichen Berufungsverhandlung, zu welcher der geladene Sachverständige nicht erschienen ist und in welcher das Beweisverfahren durch Verlesung der von diesem Sachverständigen (teilweise bereits im erstgerichtlichen Verfahren) erstatteten Gutachten teilweise wiederholt bzw ergänzt wurde, ihr Einverständnis zur Verlesung des Gutachtens, bildet die Durchführung der Berufungsverhandlu... mehr lesen...