Begründung: Am 31.12.1993 war der Kläger im Lokal "Seitensprung" in St.Pölten in eine tätliche Auseinandersetzung verwickelt, bei der er am
Kopf: und rechten Zeigefinger verletzt wurde, so daß er sich anschließend vom 1.1. bis 8.3.1994 im Krankenstand befand. Der Kläger begehrte von der Beklagten im Jahre 1994 zunächst nur mündlich ein Krankengeld und wurde darauf verwiesen, daß der Ausgang des Strafverfahrens gegen ihn abgewartet werde. Erstmals am 9.6.1995 beantragte der Kläger... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z1ASGG §67 Abs1 Z2ASGG §71 Abs3ASGG §73
Rechtssatz: Vom Versicherten, der zunächst verfrüht eine Säumnisklage einbrachte, ist nicht zu verlangen, daß er trotz nachträglicher abschlägiger Bescheiderlassung während des Verfahrens eine neue Klage einzubringen hat, weil dies ein nutzloser, übertriebener und sachlich nicht gerechtfertigter Formalismus wäre (vgl EvBl 1991/20). Es genügt vielmehr, wenn der Versicherte im bereits an... mehr lesen...