Begründung: Die Erstbeklagte ist eine Agentur, deren Aufgabe es ist, gegen Provision für rund 60 Gesellschaften, darunter auch für die Zweitbeklagte, Verträge zu vermitteln. Die Zweitbeklagte verarbeitet Tonerde in der Aluminiumproduktion. Die Drittbeklagte beschafft selbständig die zur Verarbeitung durch die Zweitbeklagte bestimmte Tonerde. Die Erstbeklagte ist bemüht, der Drittbeklagten Geschäfte anzudienen. Der Kläger besitzt in Belgrad eine Eigentumswohnung. Seit 1968 war ... mehr lesen...