Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Hildegard G*****, 2.) Daniela L*****, und 3.) Thomas S*****, alle vertreten durch Dr. Peter Schaden, Mag. Werner Thurner, Rechtsanwälte in Graz, sowie der Nebenintervenienten auf Seite der klagenden Part... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Cousinen der Kläger und waren zu je 1/16-Anteil Miteigentümer der im
Spruch: genannten Liegenschaft. Als der Vater der Kläger, ein Rechtsanwalt, erfuhr, dass sich eine weitere Miteigentümerin der Liegenschaft für den Erwerb der Anteile der Beklagten gegen Zahlung eines Kaufpreises von je 580.000 EUR interessierte, suchte er mit den Beklagten ein Gespräch, um den Vertrag zu verhindern. Er berief sich auf ein ihm zustehendes, nicht verbüchertes V... mehr lesen...