Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Gericht darf die Parteien nicht mit einer Rechtsansicht überraschen, die sie nicht beachtet haben und auf die sie vom Gericht nicht aufmerksam gemacht wurden (siehe SZ 50/35 = JBl.1978, 262, mit Anm von König; JBl.1988, 467 mit Anm von Pfersmann); dies ist aber nur dann der Fall, wenn die vom Gericht seiner Entscheidung zugrundegelegte Rechtsauff... mehr lesen...
Norm: ASGG §60
Rechtssatz: Nimmt man darauf Bedacht, dass die Bestimmung des § 60 ASGG dem Schutz des anspruchsberechtigten Arbeitnehmers dient (sie soll ihm zur schnelleren Durchsetzung seiner Ansprüche verhelfen), dann ist dem beklagten Arbeitgeber die Geltendmachung eines Verstoßes gegen diese Vorschrift mangels Beschwer verwehrt. Entscheidungstexte 9 ObA 26/89 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...