Begründung: Der Kläger begehrte die von der beklagten Partei mit Schreiben vom 25.6.2003 dem Kläger am selben Tag zugegangene Kündigung für rechtsunwirksam zu erklären, da diese gemäß § 105 Abs.3 Z 2 ArbVG sozialwidrig sei. Der Kläger begehrte die von der beklagten Partei mit Schreiben vom 25.6.2003 dem Kläger am selben Tag zugegangene Kündigung für rechtsunwirksam zu erklären, da diese gemäß Paragraph 105, Absatz , Ziffer 2, ArbVG sozialwidrig sei. Mit Urteil vom 19.1.2004 wies ... mehr lesen...
Norm: ASGG §58
Rechtssatz: Ficht der Kläger trotz Nichtvorliegen der Arbeitnehmereigenschaft iSd § 36 ArbVG seine Kündigung nach § 105 arbVG an, liegt ein Verfahren gemäß § 50 Abs. 2 ASGG vor, bei dem ein Kostenersatz gemäß § 58 Abs. 1 ASGG nur vor dem OGH in Betracht kommt. Entscheidungstexte 8 Ra 97/04z Entscheidungstext OLG Wien 13.07.2004 8 Ra 97/04z ... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3ASGG §50 Abs2ASGG §58
Rechtssatz: Die gleichartigen bundesrechtlichen Bestimmungen im Sinne des § 50 Abs 2 ASGG, auf die in § 58 Abs 1 ASGG verwiesen wird, sind solche, die vor dem Inkrafttreten des ASGG die Zuständigkeit der Einigungsämter begründeten (vgl Kuderna ASGG, 268; Arb 10.821 = ZAS 1991/1, 14 = SZ 62/158 = RdW 1990, 89). Der Schutz des Arbeitnehmers nach § 3 AVRAG zählt nicht dazu. Entscheidungstexte... mehr lesen...