Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Josef Sinzinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der antragstellenden Partei Gewerkschaft der Privatangestellten, 1013 Wien, Deutschmeisterplatz 2, vertreten durch Dr. Georg... mehr lesen...
Begründung: Beim Obersten Gerichtshof ist ein Verfahren nach § 54 Abs 2 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) anhängig. Nach dieser Gesetzesstelle können kollektivvertragsfähige Körperschaften der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Rahmen ihres Wirkungsbereichs gegen eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer bzw der Arbeitgeber beim Obersten Gerichtshof einen Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen anbr... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2ASGG §54 Abs3ASGG §54 Abs4ASGG §58 Abs1B-VG Art89 Abs2EGV Maastricht Art177
Rechtssatz: Antrag an VfGH, § 54 Abs 2 bis 4 ASGG, die Wortfolgen "und Anträge nach Abs 2" und "oder einen solchen Antrag" in Abs 5 dieser Bestimmung sowie den zweiten Satz des § 58 Abs 1 ASGG als verfassungswidrig auzuheben. Entscheidungstexte 8 ObA 801/94 Entscheidungstext OGH 30.03.1995... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 54 Abs 4 ASGG ist über den Feststellungsantrag auf der Grundlage des darin angegebenen Sachverhaltes zu entscheiden. Dazu gehören auch jene Fakten, die den vom Antragsteller zur Unterstützung seines Vorbringens vorgelegten Urkunden zweifelsfrei zu entnehmen sind. Entscheidungstexte 9 ObA 509/89 Entscheidungstext OGH 23.05.1990 9 ObA 509/89 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt nach dem Inkrafttreten des ArbVG weiter. Die Antragsgegnerin ist gemäß dem § 7 ArbVG eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber. Antragsteller und Antragsgegnerin sind daher im Sinne des § 54 Abs. 2 erster Satz ASGG als Parteien des geg... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs4 Satz1
Rechtssatz: Kein Verbesserungsauftrag, wenn die Antragstellerin eine Feststellung ohne Bedachtnahme auf eine nach Auffassung des OGH zur Anspruchsbegründung erforderliches Sachverhaltselement anstrebt. Entscheidungstexte 9 ObA 512/89 Entscheidungstext OGH 25.04.1990 9 ObA 512/89 Veröff: SZ 63/70 European ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des ArbVG weiter (9 Ob A 507/88 ua). Der Antragsgegner ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Beide Parteien sind daher im Sinne de... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 54 Abs 4 ASGG ist über den Feststellungsantrag auf der Grundlage des darin angegebenen Sachverhaltes zu entscheiden. Dazu gehören auch jene Fakten, die den vom Antragsteller zur Unterstützung seines Vorbringens vorgelegten Urkunden im Rahmen dieses Vorbringens zweifelsfrei zu entnehmen sind. Entscheidungstexte 9 ObA 516/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...