Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 4. 10. 1993 bei der Post- und Telegraphenverwaltung als Vertragsbediensteter beschäftigt und wurde aufgrund von Rechtsnachfolge (Poststrukturgesetz) Dienstnehmer der Beklagten. Seit 2000 ist er Vorsitzender des Vertrauenspersonenausschusses der Beklagten für den 8. und seit 15. 1. 2007 Vorsitzender auch des Vertrauenspersonenausschusses für den 9. Wiener Gemeindebezirk. Zu seinem für das Revisionsverfahren noch bedeutsamen Anspruch auf Reiseko... mehr lesen...