Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 1. 2003 bis 28. 11. 2003 bei Werner O***** als Unternehmensberater beschäftigt. Das Landesgericht Wiener Neustadt erklärte mit Beschluss vom 31. 3. 2004 das Konkursverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers des Klägers mangels Kostendeckung nicht zu eröffnen. Der Dienstvertrag des Klägers enthielt in Punkt 6.1 die Bestimmung, dass die monatlichen Gehaltszahlungen mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonates im Nachhinein fällig werden. 13.1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1.6.1982 bis 31.5.1990 bei der Beklagten als Angestellte beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis endete durch Selbstkündigung. In ihrem Kündigungsschreiben vom 18.4.1990 verlangte sie erstmals die Zahlung ihrer nicht durch das Überstundenpauschale abgedeckten Überstunden der vergangenen drei Jahre. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie unter anderem den Zuspruch eines Betrages von S 299.906,33 brutto sA an ausstehendem Überstundenentgelt. ... mehr lesen...