Begründung: 1. Mit Antrag vom 21.5.2001 begehrt der Antragsteller - ein Rechtsanwalt - die Aufhebung des §7 AKG 1992 "und damit korrespondierend" die Bestimmung des §40 Abs1 Z2 ASGG 1985" als verfassungswidrig bzw. in eventu die Aufhebung der Wortfolgen "... und ihnen insbesondere Rechtsschutz durch gerichtliche Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten nach Maßgabe eines, von der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer zu beschließenden Rahmen-Regulativs ... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAKG 1992 §7ASGG §40
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags eines Rechtsanwaltes auf
Aufhebung der Bestimmung über den Rechtsschutz der Arbeiterkammern
für ihre Mitglieder und die Vertretungsbefugnis ihrer Funktionäre vor
Gericht; keine rechtliche Betroffenheit des Antragstellers,
allenfalls wirtschaftliche Reflexwirkungen ... mehr lesen...