Norm: ASGG §35 Abs8ASGG §39GOG §89
Rechtssatz: Schriftliche Anträge sind auch in Arbeitsrechtssachen und Sozialrechtssachen - abgesehen von den Ausnahmen des § 35 Abs 8 ASGG - immer direkt an das Prozeßgericht zu richten. Die Rechtzeitigkeit eines befristeten Antrages ist in einem solchen Fall nur gewahrt, wenn der Antrag innerhalb der Frist beim Prozeßgericht einlangt. Entscheidungstexte 10 ... mehr lesen...