Norm: ASGG §35 Abs8ASGG §39GOG §89
Rechtssatz: Schriftliche Anträge sind auch in Arbeitsrechtssachen und Sozialrechtssachen - abgesehen von den Ausnahmen des § 35 Abs 8 ASGG - immer direkt an das Prozeßgericht zu richten. Die Rechtzeitigkeit eines befristeten Antrages ist in einem solchen Fall nur gewahrt, wenn der Antrag innerhalb der Frist beim Prozeßgericht einlangt. Entscheidungstexte 10 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision wurde zwar an das seit 1. Jänner 1987 nicht mehr bestehende Arbeitsgericht Zell am See gerichtet und am letzten Tag der Revisionsfrist zur Post gegeben. Sie ist aber dennoch als rechtzeitig anzusehen, da sie sinngemäß als beim Bezirksgericht des maßgebenden Gerichtstagsortes angebracht angesehen werden kann (Kuderna ASGG 158 und 165). Diese Erwägungen gelten auch für die ebenfalls an das Arbeitsgericht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Nebenintervenientin während seiner Ferien als Hilfsarbeiter tätig. Der Beklagte, der nicht bei der Nebenintervenientin beschäftigt war, reparierte am Nachmittag des 26. August 1982 auf dem Firmengelände sein Privatfahrzeug. Der Geschäftsführer der Nebenintervenientin, Christian R***, arbeitete an einem LKW. Um LKW-Bestandteile zu reinigen, verwendete er eine Art Waschbenzin. Die beträchtlich mit Öl verschmutzte und bei Vermischung mit Sa... mehr lesen...
Norm: ASGG §35 Abs8
Rechtssatz: Die Revision ist, wenn sie innerhalb offener Frist beim Bezirksgericht des maßgebenden Gerichtstagsortes angebracht wurde, rechtzeitig. Entscheidungstexte 14 ObA 64/87 Entscheidungstext OGH 17.06.1987 14 ObA 64/87 9 ObA 101/87 Entscheidungstext OGH 16.09.1987 9 ObA 101/87 Beisatz: Auch w... mehr lesen...