Norm: ZPO §412ZPO §477 Abs1 Z2ZPO §477 Abs1 Z9ASGG §16
Rechtssatz: Laienbeisitzerwechsel bedarf keiner aktenkundigen Erörterung Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 12 R 65/04y. Diese ist nunmehr unter RW0000614 abrufbar. Entscheidungstexte 7 Rs 164/95 Entscheidungstext OLG Wien 21.02.1996 7 Rs 164/95 ... mehr lesen...