Begründung: Im Rahmen der Erledigung eines Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Turin, dem ein strafrechtlicher Verstoß gegen die italienischen Dopinggesetze durch den österreichischen Staatsbürger ***** zugrundeliegt, verfügte der Bezirksrichter am 2.3.2006 (erneut) die Zustellung von Kopien der im Faxwege übermittelten Verfahrensurkunden (AS 3 bis 23 der ON 1) durch den Gerichtsvollzieher an *****, der unter einem auch vom Termin am 7.3.2006, 10.00 Uhr, bei der Staatsanwaltsc... mehr lesen...
Norm: StPO §481 ARHG §9
Rechtssatz: Kein Beschwerderecht gegen prozessleitende Verfügungen wie hier die Anordnung der Zustellung von Schriftstücken der italienischen Behörde Entscheidungstexte 7 Bl 29/06t Entscheidungstext LG Klagenfurt 30.03.2006 7 Bl 29/06t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LGKL729:2006:RKL000001... mehr lesen...