Norm: Eur Auslieferungsübk Art21ARHG §70 Abs4
Rechtssatz: Da das Europäische Auslieferungsübereinkommen - im Gegensatz zu § 70 Abs 4 ARHG - die Durchlieferung nicht dem Grundsatz der Spezialität unterwirft, kommt diesem Grundsatz bei der Durchlieferung durch Vertragsstaaten des Europäischen Auslieferungsübereinkommen (hier: Tschechische Republik) auch keine Bedeutung zu. Entscheidungstexte 15... mehr lesen...