Mit Bescheid des Landesgeschäftsführers des Arbeitsmarktservice Wien vom 28. Dezember 1995 wurde ausgesprochen, daß sich der Beschwerdeführer in seinen schriftlichen Eingaben vom 15. Juni 1995, 6. September 1995 und vom 23. Oktober 1995 einer beleidigenden Schreibweise bedient habe und daher über ihn gemäß § 34 Abs. 3 AVG eine Ordnungsstrafe von S 500,-- verhängt werde. In der Begründung: wurde ausgeführt, daß der Beschwerdeführer in den schriftlichen Eingaben vom 15. Juni 1995 und vom... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §56;AlVG 1977 §59;AMSG 1994 §24 Abs4;AVG §36 Abs2;
Rechtssatz: Ist die den Gegenstand des Verfahrens bildende Angelegenheit eine solche des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe, ist der BMAS sachlich in Betracht kommende Oberbehörde und daher vorgesetzte Behörde nach § 3... mehr lesen...