Begründung: I. 1.1. Ing. K H brachte in einer an die Datenschutzkommission gerichteten Beschwerde vom 24. Jänner 1997 vor, dass die Post und Telegraphenverwaltung (gemeint wohl die Post und Telekom Austria AG; im Folgenden: PTA) für die Benachrichtigung über die Zusendung der Arbeitslosenunterstützung an Stelle der sonst üblichen gelben Postformulare rosa gefärbte Formulare verwende und einen Schalter im Postamt mit "Auszahlung Arbeitslosenversicherungsgeld" kennzeichne. Damit w... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationAlVG §47 Abs1AlVG §51 Abs2DSG §1PostsparkassenG 1969 §2 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde der Post und Telekom Austria AG gegen
einen Bescheid der Datenschutzkommission mangels Legitimation; kein
Eingriff in die Rechtssphäre der Beschwerdeführerin angesichts der
hoheitlichen Natur des als Verstoß gegen das Recht au... mehr lesen...