Entscheidungen zu § artikel2zu39 Abs. 6 AlVG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2000/3/2 V52/99 ua

Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu B1524/98 und B1598/98 Verfahren über Beschwerden von Müttern anhängig, die im Hinblick auf ihre im Jahre 1996 geborenen Kinder nach dem Bezug von Karenzgeld Sondernotstandshilfe begehren. Angesichts des Vorliegens von Bescheinigungen der Gemeinde nach §2 der Sondernotstandshilfeverordnung, wonach bei einer namentlich genannten Tagesmutter eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit für die Kinder bestehe, wurde ihr Antrag ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 02.03.2000

RS Vfgh 2000/3/2 V52/99 ua

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art18 Abs2AlVG §39 Abs6SondernotstandshilfeV §2a
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der Bestimmung der Sondernotstandshilfeverordnung über die Beurteilung der Gebührlichkeit der Sondernotstandshilfe anhand des Vorhandenseins geeigneter Kinderbetreuungsmöglichkeiten mangels gesetzlicher Deckung bis zum Inkrafttreten einer Gesetzesnovelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.2000

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