Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu B1524/98 und B1598/98 Verfahren über Beschwerden von Müttern anhängig, die im Hinblick auf ihre im Jahre 1996 geborenen Kinder nach dem Bezug von Karenzgeld Sondernotstandshilfe begehren. Angesichts des Vorliegens von Bescheinigungen der Gemeinde nach §2 der Sondernotstandshilfeverordnung, wonach bei einer namentlich genannten Tagesmutter eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit für die Kinder bestehe, wurde ihr Antrag ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art18 Abs2AlVG §39 Abs6SondernotstandshilfeV §2a
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der Bestimmung der Sondernotstandshilfeverordnung
über die Beurteilung der Gebührlichkeit der Sondernotstandshilfe
anhand des Vorhandenseins geeigneter Kinderbetreuungsmöglichkeiten
mangels gesetzlicher Deckung bis zum Inkrafttreten einer
Gesetzesnovelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz ... mehr lesen...