Entscheidungsgründe: Anläßlich der einvernehmlichen Scheidung ihrer am 8. Mai 1971 geschlossenen Ehe regelten die Streitteile vor dem Erstgericht in Punkt 1 des Vergleiches vom 12. September 1979, 31 Sch 283/79-2, ihre unterhaltsrechtlichen Beziehungen wie folgt: "Der Erstantragsteller (Beklagter) anerkennt die grundsätzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Zweitantragstellerin (Klägerin) und behält sich diese ausdrücklich die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bei geän... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 VIIcAlVG 1977 §33 Abs2 litcEheG §66
Rechtssatz: Die Unterhaltspflicht des geschiedenen Mannes geht aber dem Anspruch auf die Notstandshilfe vor. Entscheidungstexte 4 Ob 522/88 Entscheidungstext OGH 10.05.1988 4 Ob 522/88 1 Ob 636/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 636/94 ... mehr lesen...