Die beschwerdeführende GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) stellte unter Verwendung eines Formulars am 13. Juli 2001 den am 27. Juli 2001 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eingelangten Antrag auf Zuerkennung des Altersteilzeitgeldes nach den §§ 27 und 28 AlVG wegen des Übertrittes des Dienstnehmers Josef S. in die Altersteilzeitarbeit. Im Antragsformular wurde das Bruttoentgelt vor Übertritt in die Altersteilzeit ohne Sonderzahlungen mit S 67.782,-- angege... mehr lesen...