Norm: ABGB §140 BcAlVG §28
Rechtssatz: Wer nicht nur Anspruch auf Karenzurlaubsgeld, sondern auch auf einen Familienzuschlag hat, weil sie für den Unterhalt des Minderjährigen wesentlich beitzutragen hat, um diesen Familienzuschlag aber nicht ansucht und ihn deshalb auch nicht ausbezahlt erhält, ist jedenfalls zur Unterhaltsleistung in Höhe dieses Betrages zu verpflichten, weil von dessen fiktivem Bezug auszugehen ist. Entsc... mehr lesen...