Entscheidungsgründe: I. Die beschwerdeführende Partei traf mit einer Dienstnehmerin eine Altersteilzeitvereinbarung, aufgrund der diese Dienstnehmerin ab 1. Juli 2007 in Altersteilzeit arbeiten sollte. Vereinbart wurde eine geblockte Altersteilzeitvariante, bei der auf eine Vollzeitarbeitsphase eine Freizeitphase im Zeitraum vom 16. Oktober 2008 bis zum 31. Jänner 2010 folgen sollte. Mit Antrag vom 27. Juli 2007 begehrte die beschwerdeführende Partei die Zuerkennung des Alterstei... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5AlVG §27 Abs5 Z3, Abs8
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch gänzlichen Widerruf des Bezugs und Rückforderung von Altersteilzeitgeld wegen Ausscheidens der Ersatzarbeitskraft; keine Unsachlichkeit des Erfordernisses der Einstellung einer Ersatzarbeitskraft bzw der Ausbildung eines Lehrlings in bestim... mehr lesen...