Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid widerrief die belangte Behörde das der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 1. April 2002 bis 31. März 2003 ausbezahlte Altersteilzeitgeld für den Dienstnehmer L. gemäß § 27 Abs. 8 AlVG und forderte die Beschwerdeführerin zum Ersatz des unberechtigt empfangenen Altersteilzeitgeldes in der Höhe von EUR 16.996,62 auf. Die belangte Behörde ging dabei im Wesentlichen von folgendem Sachverhalt aus: Am 16. September 2002 habe die Besc... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §27 Abs8;
Rechtssatz: Die Regelungen betreffend Einstellung und Widerruf des Altersteilzeitgeldes in § 27 Abs. 8 (erster und zweiter Satz) AlVG entsprechen jenen, die in § 24 Abs. 1 und 2 AlVG für Einstellung und Widerruf des Arbeitslosengeldes getroffen wurden. Zu diesen Bestimmungen hat d... mehr lesen...