I. 1.1. Mit Bescheid vom 5. März 1996 widerrief die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Graz das der Beschwerdeführerin gewährte Karenzurlaubsgeld, berichtigte rückwirkend dessen Bemessung und verpflichtete die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Leistung in Höhe von S 42.266,--. Nach der Begründung: habe die Beschwerdeführerin Karenzurlaubsgeld in der Zeit vom 21. September 1992 bis 20. Jänner 1994 in falscher Höhe bezogen, weshalb der Leistun... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §27 Abs1;AlVG 1977 §27 Abs2;AlVG 1977 §27 Abs4;MeldeG 1972; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/08/0341 96/08/0340
Rechtssatz: Eine Unterkunftnahme liegt dann vor, wenn von einer Unterkunft widmungsgemäß Gebrauch gemacht wird, dh, daß eine Person di... mehr lesen...